Psychisch erkrankte und behinderte Menschen. Sie benötigen eine längerfristige Betreuung, da auf Grund ihrer Vorerfahrungen, eine wesentliche seelische Behinderung vorliegt. Auch die Betreuung von Menschen mit Doppeldiagnosen ist möglich.
Einzelziele
Die individuellen Einzelziele der Betreuung werden im Hilfeplan erarbeitet. Sie
können u. a. folgendes Spektrum umfassen:
Art, Inhalt und Umfang des Betreuungsangebots:
Es handelt sich um eine aufsuchende Betreuung, die direkt in den Wohnungen der
Betreuten stattfindet.
Es handelt sich um eine Bezugspersonen-Betreuung, d. h. die jeweiligen
Betreuten werden durchgängig von einem Betreuer begleitet, der von einem
Co-Betreuer unterstützt wird.
Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen
und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Die Feststellung des
individuellen Hilfebedarfs im Einzelfall erfolgt verbindlich durch den
Sozialhilfeträger im Rahmen des Clearing-Verfahrens.
Auch die konkreten Inhalte der sozialpädagogischen Betreuung richten sich am
Bedarf und an den Möglichkeiten des einzelnen Betreuten aus.
Methoden hierbei sind die Erweiterung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten, das Einüben von Konfliktbewältigungsstrategien, das Vermitteln von Wertvorstellungen und Normen, die Integration in ein bestehendes soziales Netz, die Förderung eines angemessenen Freizeitverhaltens und ein adäquater Umgang mit den vorhandenen finanziellen Mitteln.
Gruppenangebote
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit Gruppenangebote durchzuführen. Diese
Gruppenangebote dienen dazu, soziale Kompetenzen zu vermitteln,
alltagspraktische Fertigkeiten zu trainieren und über gemeinsame Erlebnisse
einer Vereinsamung entgegen zu wirken.
Wohnformen /
Wohnraum
Die Betreuten werden in von ihnen selbst angemieteten Wohnungen betreut.