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Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Problemen

Gesetzliche Grundlagen: § 31 SGB VIII, §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch VII

Zielgruppe:

Psychisch erkrankte und behinderte Menschen. Sie benötigen eine längerfristige Betreuung, da auf Grund ihrer Vorerfahrungen, eine wesentliche seelische Behinderung vorliegt. Auch die Betreuung von Menschen mit Doppeldiagnosen ist möglich.

Einzelziele

Die individuellen Einzelziele der Betreuung werden im Hilfeplan erarbeitet. Sie können u. a. folgendes Spektrum umfassen:

  • Aufbau von Selbstvertrauen
  • Erwerb von sozialen Kompetenzen
  • Lösung von Konflikten im sozialen Zusammenleben
  • Förderung der Leistungsbereitschaft
  • Erwerb lebenspraktischer Kompetenzen

Erlernen eines angemessenen Freizeitverhaltens

Art, Inhalt und Umfang des Betreuungsangebots:

Es handelt sich um eine aufsuchende Betreuung, die direkt in den Wohnungen der Betreuten stattfindet.

Es handelt sich um eine Bezugspersonen-Betreuung, d. h. die jeweiligen Betreuten werden durchgängig von einem Betreuer begleitet, der von einem Co-Betreuer unterstützt wird. 

Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Die Feststellung des individuellen Hilfebedarfs im Einzelfall erfolgt verbindlich durch den Sozialhilfeträger im Rahmen des Clearing-Verfahrens. 

Auch die konkreten Inhalte der sozialpädagogischen Betreuung richten sich am Bedarf und an den Möglichkeiten des einzelnen Betreuten aus.

Methoden hierbei sind die Erweiterung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten, das Einüben von Konfliktbewältigungsstrategien, das Vermitteln von Wertvorstellungen und Normen, die Integration in ein bestehendes soziales Netz, die Förderung eines angemessenen Freizeitverhaltens und ein adäquater Umgang mit den vorhandenen finanziellen Mitteln.

Gruppenangebote

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit Gruppenangebote durchzuführen. Diese Gruppenangebote dienen dazu, soziale Kompetenzen zu vermitteln, alltagspraktische Fertigkeiten zu trainieren und über gemeinsame Erlebnisse einer Vereinsamung entgegen zu wirken. 

Wohnformen / Wohnraum

Die Betreuten werden in von ihnen selbst angemieteten Wohnungen betreut.

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