Rechtliche Grundlage: § 30 SGB VIII
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfe, die sich direkt an das in der Familie lebende Kind/Jugendlichen richtet und Unterstützung bei der Bewältigujng von Entwicklungsproblemen oder schwierigen Lebensphasen bietet.
Unser hauptanliegen ist es die individuellen Fähigkeiten des Kindes/Jugendlichen und achten besonders darauf, das Selbstwertgefühl zu stärken und das Vertrauen in das eigene Können zu vertiefen.
Die Eltern werden dabei in die Hilfe mit einbezogen.