Die gesetzlichen Grundlagen der heilpädagogischen Maßnahmen sind im Sozialgesetzbuch SGB VIII, SGB IX und SGB XII festgelegt.
Nach Antragstellung und Bewilligung werden die Kosten durch das Sozialamt übernommen.
Vorgehensweise:
- nach einem kostenlosen Erstgespräch und nach Klärung aller Fragen, erstellen wir für ihr Kind einen individuellen Förder- und
Hilfeplan, den wir zusammen mit den notwendigen Antragsformularen beim zuständigen Sozialamt für Sie einreichen - die Kostenübernahme durch das Sozialamt ist einkommensunabhängig und kann von jedem Erziehungsberechtigten beantragt
werden - auch als Privatleistung möglich
Die Begleitung und Förderung findet nach positivem Bescheid des Sozialamtes einmal wöchentlich bei Ihnen zu Hause oder in den Räumen des Kindergartens statt.