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Clearing Gesetzliche Grundlage §§ 27 und 31 SGB VIII

Liegt eine Diagnose (ADHS, Asperger Autismus, Entwicklungsstörung) vor, erfolgt ein Clearing. Dies dient der Überprüfung, was für Maßnahmen im Rahmen der multimodalen Behandlung in unserer Praxis sinnvoll ist.

Das Clearingverfahren dient dazu sich ein gesamtüberblick zu verschaffen über:

  1. Dem Kind/Jugendlichen,
  2. Der Familie,
  3. Soziale Umfeld (Kindertagesstätte, Schule, Ausbildungsstelle)
  4. Klärung, komorbide Störungen,

Kind / Jugendlichen:

  1. Erste Kontaktaufnahme,
  2. Beobachtung in Spielsituationen,
  3. Interaktion innerhalb seiner Familie,
  4. Soziale Kontakte,
  5. Stärken und Schwächen,
  6. Lernverhalten,

Der Familie:

  1. Genogram
  2. Abklärung der gesamten Familiensituation, (Rituale, Alltag, Sorgen,)
  3. Beziehung: Eltern untereinander, Eltern – Kind,
  4. Probleme der Familie, die Einfluss auf die Erziehung haben, (Schulden, Arbeitslosigkeit, Überforderung, Elternrolle)
  5. Erziehungsstil,
  6. Durchsicht der Befunde, Gutachten etc.
  7. Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt / Therapeuten.

Kindertagesstätte und Schule

  • Hospitation mit anschließenden Gespräch mit der zuständigen Pädagogen/in bzw Lehrer.

Dauer des Clearings:               20 Fachleistungsstunden.

Anschließend wird ein umfangreicher Bericht mit einem individuell abgestimmten Therapieplan erstellt.

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