Zielgruppe:
Bei der Zielgruppe handelt es sich um Menschen mit schwerwiegenden, andauernden
Abhängigkeitserkrankungen. Sie benötigen eine längerfristige Betreuung, da auf
Grund ihrer Erkrankung, eine wesentliche seelische Behinderung im Sinne der
Paragraphen 53, 54 SGB XII vorliegt. Auch die Betreuung von Menschen mit
Doppeldiagnosen ist möglich.
Einzelziele:
Die individuellen Einzelziele der Betreuung werden im Hilfeplan erarbeitet. Sie
können u. a. folgendes Spektrum umfassen:
Art, Inhalt und Umfang des Betreuungsangebots:
Es handelt sich um eine aufsuchende Betreuung, die direkt in den Wohnungen der
Betreuten stattfindet.
Es handelt sich um eine Bezugspersonen-Betreuung, d. h. die jeweiligen
Betreuten werden durchgängig von einem Betreuer begleitet, der von einem
Co-Betreuer unterstützt wird.
Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen
und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Die Feststellung des
individuellen Hilfebedarfs im Einzelfall erfolgt verbindlich durch den
Sozialhilfeträger im Rahmen des Clearing-Verfahrens.
Auch die konkreten Inhalte der sozialpädagogischen Betreuung richten sich am
Bedarf und an den Möglichkeiten des einzelnen Betreuten aus. Methoden hierbei
sind die Erweiterung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten, das Einüben von
Konfliktbewältigungsstrategien, das Vermitteln von Wertvorstellungen und
Normen, die Integration in ein bestehendes soziales Netz, die Förderung eines
angemessenen Freizeitverhaltens und ein adäquater Umgang mit den vorhandenen
finanziellen Mitteln.
Gruppenangebote:
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit Gruppenangebote durchzuführen. In diesen
Gruppen sollen Sucht- und Abhängigkeitserlebnisse gemeinsam bearbeitet werden
und nach Handlungsalternativen gesucht werden. Gruppenangebote zur Vermittlung
sozialer Kompetenzen und alltagspraktischer Fertigkeiten können bei Bedarf
ebenso durchgeführt werden.
Wohnformen /
Wohnraum:
Die Betreuten werden in von ihnen selbst angemieteten Wohnungen betreut.